Mit dem sogenannten Bonusheft wird bei gesetzlich krankenversicherten Patienten bestätigt, dass eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung durchgeführt wurde. Durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft steigt der Zuschuss Ihrer Krankenkasse zu eventuell erforderlichem Zahnersatz.
Eine umfassende und zeitgemäße Prophylaxe ist der Grundbaustein für den Erhalt unserer (Zahn)Gesundheit. Dazu gibt es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine gesetzliche Regelung.
Bei ihnen werden nach den Gesetzesvorgaben zweimal pro Jahr prophylaktische Leistungen erbracht.
Einige gesetzliche Kassen fördern mittlerweile mit eigenen Programmen aber auch die Vorsorgeleistungen beim Erwachsenen.
Auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen gibt es verschiedene Bestimmungen zur Erbringung und Abrechnung von prophylaktischen Leistungen.
Als gesetzlich Krankenversicherter identifizieren Sie sich mit der sogenannten eGK (elektronische Gesundheitskarte) und ermöglichen uns die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit Ihrer Kasse. Das mittlerweile vorhandene Foto verringert die Gefahr von Karten-Missbrauch.
Wenn Sie bei Ihrem ersten Besuch Ihre Karte nicht dabei haben, muss ein Ersatzverfahren zur Anwendung kommen. Wir freuen uns, wenn Sie sich dann auf anderem Wege zweifelsfrei identifizieren können.